Spielordnung

der Volleyball-Hobbyliga Emsland / Grafschaft Bentheim

1.   Aufgabe der Liga
1.1 Die Volleyball-Hobbyliga Emsland/Grafschaft Bentheim soll Mannschaften, die in ihrer Freizeit Volleyball spielen, Gelegenheit geben, sich mit anderen Mannschaften zu vergleichen und gegenseitig kennen zu lernen. Neben dem sportlichen Ehrgeiz sollen besonders die Freude am Spiel, der faire und freundschaftliche Umgang miteinander im Vordergrund stehen.
1.2 Andere Veranstaltungen wie Turniere, Geselligkeit, gemeinsame Fahrten, Feiern usw. sollen neben dem Spielbetrieb den Kontakt der einzelnen Mannschaften untereinander fördern.
2.  Teilnahmeberechtigung
2.1 An der Spielrunde sollen alle Mannschaften aus dem Bereich Emsland-Mitte (nördlichste Linie Lathen-Sögel-Werlte), Emsland-Süd und der Grafschaft Bentheim teilnehmen können, die
    nicht an einer offiziellen Spielrunde teilnehmen,
    die über einen eigenen Hallentermin verfügen.
2.2 Mannschaften außerhalb dieses Bereichs können ebenfalls an der Liga teilnehmen, müssen aber eventuell auf ihr Heimrecht verzichten, wenn der anzureisenden Mannschaft die Anfahrt zu lang ist.
2.3 Ausnahmsweise können auch Mannschaften ohne eigenen Hallentermin teilnehmen. Sollte aus planungstechnischen Gründen etwas dagegen sprechen (= zu viele Mannschaften in einer Spielklasse ohne eigenen Hallentermin), müssen eine oder mehrere Mannschaften dieser Spielklasse auf eine Teilnahme an der Liga verzichten (die Eingangsreihenfolge der Anmeldungen entscheidet über eine Teilnahme).
3.  Spielzeit
3.1 Die offizielle Spielzeit der Hobbyliga beginnt nach den Schulsommerferien und endet vor denselben im folgenden Jahr. In den allgemeinen Schulferien finden in der Regel keine Spiele statt.
4.  Planung
4.1 Die Planung, Aufteilung, Gestaltung und Durchführung der Liga werden jedes Jahr neu von Vertretern aller Mannschaften kurz vor oder nach den Sommerferien in einer Planungssitzung durch Mehrheitsbeschluss festgelegt.
4.2 Jede Mannschaft hat in der Planungssitzung durch seinen Vertreter eine Stimme. Ein Vertreter kann Vertreter von mehreren Mannschaften sein.
4.3 Es entscheidet stets die einfache Mehrheit. Ausnahme Ø Punkt 17 dieser Spielordnung.
4.4 Die Planungssitzung entscheidet auch über die für das Funktionieren der Liga notwendigen Aufgaben, bestätigt und entlastet durch Abstimmung die dafür vorgesehenen gewählten Personen (Funktionäre) in ihren Ämtern.
5.  Spielklassen und ihre Gruppen:
    Damen:   Damen A, Damen B, Damen C
    Herren:  Herren A, Herren B, Herren C
    Mixed:   Mixed A, Mixed B, Mixed C, Mixed D
    Quattro: Quattro A, Quattro B
    Beach:   Beach 2:2, Beach 4:4 A, Beach 4:4 B
6.  Spielgruppenerstellung
6.1 Treffen zu Saisonbeginn für eine Spielgruppe weniger als fünf Meldungen ein, wird für diese Gruppe kein Spielbetrieb angeboten. Die Mannschaften werden dann vom Spielleiter umgehend informiert, um sich eventuell noch für eine andere Gruppe entscheiden zu können.
6.2 Sollte eine Spielgruppe zu umfangreich werden (ab 17 Mannschaften), so wird durch den Spielleiter eine Teilung in zwei Gruppen vorgenommen, bei der regionale Faktoren über die Zusammensetzung ausschlaggebend sind (z.B.: Damen B-Nord und Damen B-Süd).  Entweder tragen dann beide Gruppen getrennt eine Meisterschaft aus oder es wird zum Saisonende die Meisterschaft zwischen beiden Gruppen ausgespielt Ø 1.Nord - 1.Süd um Platz 1 und 2, 2.Nord - 2.Süd um Platz 3 und 4 usw.
6.3 Der Spielleiter entscheidet zu Beginn der Saison nach Rücksprache mit möglichst vielen Mannschaften über die Aufteilung einer Gruppe.
6.4 Wenn eine Gruppe aus sieben oder weniger Mannschaften besteht, wird eine "Hin- und Rückrunde" gespielt. Sind mehr als sieben Mannschaften vorhanden, wird nur eine "Einfachrunde" ausgetragen.
7.  Zusammensetzung der Mannschaften
7.1 Hinsichtlich der Zusammensetzung der Mannschaften gilt folgende Regelung:
    Damen:  nur Frauen
    Herren:  Frauen dürfen in beliebiger Anzahl mitspielen
    Mixed :  es dürfen nicht mehr als drei Männer, es müssen aber mindestens 3 Frauen auf dem Spielfeld stehen
    Quattro: beliebig, max. 4 Spieler, keine Regeleinschränkung
    Beach :  beliebig, Beachregeln (Beach Quattro = max. zwei Männer)
7.2 Abgesehen von dieser Regelung ist es den Mannschaften freigestellt, sich vor einer Begegnung auf eine gleiche Anzahl von Mitspieler/innen zu einigen.
7.3 Die Mindestzahl von zwei Spieler/innen darf nicht unterschritten werden.
7.4 Jede Mannschaft darf in Unterzahl antreten.
8.  Mehrfachspieler
8.1 Es bleibt jedem Volleyballer überlassen, in wie vielen Vereinen oder Mannschaften er spielen möchte.
8.2 Es ist möglich, dass ein Spieler/in in mehreren Mannschaften derselben Gruppe mitspielt. Doch sollte von dieser Möglichkeit nur in Notfällen Gebrauch gemacht werden.
8.3 Spieler, die in höheren Gruppen spielen, dürfen nur auf Anfrage und Akzeptanz des Gegners in unteren Gruppen mitspielen.
8.4 Spieler aus den B-, C-, D-Gruppen dürfen jederzeit in höheren Gruppen aushelfen.
8.5 Ein in der A-Gruppe spielender Spieler/in darf nicht in der gleichen Klasse in den B-, C- und/oder D-Gruppen eingesetzt werden.
    Anmerkung: Gegen den Einsatz in B-, C- und D-Gruppen anderer Spielklassen ist nichts einzuwenden. (z.B.: Damen-A-Spielerin darf jederzeit in Mixed-B spielen!)
9.  Spielerpass
9.1 In den A-Gruppen dürfen in beliebiger Anzahl Spieler mit gültigem Spielerpass mitspielen.
9.2 In den B-Gruppen dürfen zwei Spieler mit gültigem Spielerpass mitspielen.
9.3 In allen anderen Gruppen ist der Einsatz eines Spielers mit gültigem Spielerpass verboten.
10. An- / Abmeldung
10.1 Jede Mannschaft kann sich zu Beginn der Saison für die Klasse und Gruppe entscheiden, in der sie glaubt, am besten aufgehoben zu sein.
10.2 Einen Auf- bzw. Abstieg gibt es nicht. Trotzdem werden alle Erstplazierten gebeten zu überlegen, ob sie in der nächsten Spielrunde nicht besser in einer höheren Gruppe spielen könnten oder sollten.
10.3 Die Anmeldung zur Spielsaison der Liga muss zwecks Planung stets schriftlich bis zum festgesetzten Anmeldeschluss beim Spielleiter erfolgen. Eine Nachmeldung kann nicht berücksichtigt werden.
10.4 Mit der schriftlichen Anmeldung ist das Startgeld auf das Konto der Hobbyliga zu überweisen.
10.5 Bereits gezahltes Startgeld kann nur wieder ausgezahlt werden, wenn die Saison noch nicht begonnen hat.
     (Wenn noch kein Spiel der Liga stattgefunden hat)
10.6 Mannschaften, die das Startgeld der letzten Saison noch nicht überwiesen haben, dürfen an der neuen Spielrunde nicht teilnehmen.
10.7 Die Startgelder sind gestaffelt.
Mit Beschluss vom 03.06.2014 (Vollversammlung der Liga) wird der Beitrag bei einer verspäteten Zahlung verdoppelt !!

Eingang bis 31.10.... der anstehenden Saison

6 er Hallenmannschaft =  60 €
4 er Hallenmannschaft =  40 €

Eingang ab 01.11.... der anstehenden Saison
6 er Hallenmannschaft =  120
4 er Hallenmannschaft =  80

Beachmannschaften =  2er  20 €, 4er 40 €

Hobbyligakontoverbindung:

Volleyball-Hobbyliga
Kreissparkasse Lingen

IBAN: DE79 2665 0001 0100 5818 59

SWIFT-BICCODE: NOLADE21EMS

Verwendungszweck:   Mannschaftsname


11.  Spieltage
11.1. Die vom Spielleiter festgelegten Spieltage sind so verteilt, dass zwischen ihnen möglichst immer zwei Wochen spielfreie Zeit liegen.
11.2 Die Mannschaften sollten ca. eine Woche vor dem Spieltermin Kontakt aufnehmen. Es sollte nach Möglichkeit der Gast den Gastgeber anrufen.
11.3 Die festgesetzten Spieltage sind möglichst einzuhalten.
11.4 Generell hat jede Mannschaft das Recht auf die gleiche Anzahl von Heim- und Auswärtsspielen.
     Anmerkung: In der Liga ist es jedoch möglich, Wünsche zu äußern, die vom Spielleiter bei der Erarbeitung der Spielpläne nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
12.  Spielverschiebungen
12.1 Spielverschiebungen sind nur einmal pro Mannschaft pro angesetzter Begegnung möglich.
12.2 Sollte das Spiel durch Verschulden einer Mannschaft nicht zustande kommen, wird diese mit zwei Minuspunkten, der Gegner mit zwei Pluspunkten (25:0/25:0/25:0) versehen.
12.3 Die Heimmannschaft muss dem Spielleiter eine nicht ausgetragene Begegnung melden.
12.4 Der Spielleiter ist verpflichtet, nicht bekannt gegebene Spielverlegungen als nicht ausgeführte Begegnungen zu werten und die Heimmannschaft mit zwei Minuspunkten zu versehen.
12.5 Spielabsagen am festgesetzten Spieltag selbst führen automatisch zum Spielverlust der absagenden Mannschaft und lassen das Ansetzen eines neuen Termins nicht mehr zu.
13.  Organisation der Spiele
13.1 Die Durchführung einer Begegnung an einem vom Spielleiter festgesetzten Spieltermin ist Aufgabe des Gastgeber. Er ist für den Aufbau, eine ordentliche Anlage und einen reibungslosen Ablauf verantwortlich. Auf unfallverhütende Maßnahmen ist zu achten.
13.2 Gespielt wird stets bei der erstgenannten Mannschaft auf dem Spielplan = Gastgeber. Sollte dies nicht möglich sein, können sich beide Mannschaften auf einen anderen Ort einigen.
13.3 Gespielt wird an dem jeweiligen Trainingsabend der gastgebenden Mannschaft.
13.4 Bälle sollten von jeder Mannschaft selbst mitgebracht werden.
13.5 Das Schiedsgericht und der Anschreiber werden vom Gastgeber gestellt. Ebenso sind nach Möglichkeit alle Linien von Linienrichtern zu besetzen. Das Mindestschiedsgericht besteht nach Möglichkeit aus : 1 Schiri, 1 Anschreiber.
13.6 Die Mannschaften können hinsichtlich des Schiedsgerichtes auch eine andere Regelung treffen, z.B. dass der Gast den Schiedsrichter stellt.
13.7 Der 1. Schiedsrichter sollte die allgemein üblichen Volleyballregeln kennen und schon einige Erfahrung als Schiri haben.
13.8 Neben dem Anschreiber sollte eine Anzeigetafel den jeweiligen Spielstand sichtbar machen,
13.9 Der Gastgeber ist zudem für das Zusenden der Spielberichtsbögen an den Spielleiter verantwortlich. Liegen dem Spielleiter die Spielberichtsbögen zum Ende einer Saison nicht vor, so muss er das Spiel für die Heimmannschaft als verloren werten.
14.  Durchführung der Spiele:
14.1 Es gelten die allgemein gültigen Volleyballregeln ( Ausnahme Ø Punkt 14.17 "Fußabwehr" ) , ein Spiel geht über drei Gewinnsätze (max. 5 Sätze) ,
14.2 Rally-Point-System: Jeder Satz wird bis 25 Punkte bei mindestens 2 Punkte Unterschied gespielt.
     Der 5.Satz wird nur bis 15 Punkte bei mindestens 2 Punkte Unterschied gespielt. (Zu Beginn des 5.Satzes können sich die beiden Mannschaften auch dahin gehend einigen, die Zählweise der vorangegangenen Sätze, also bis 25 Punkte, zu übernehmen.),
     Wer den Punkt gewinnt, erhält das Aufschlagsrecht.
     Jeder Fehler bringt sofortigen Punktgewinn!
14.3 Sollte aus Zeit- oder anderen Gründen eine Begegnung abgebrochen werden müssen, gehen die angefangenen Sätze nicht in die Wertung ein,
14.4 Netzhöhen
     Damen:     2,24 mtr.
     Herren A:  2,43 mtr.
     Quattro A: 2,43 mtr.
     Mixed:     2,35 mtr.
     Quattro B: 2,35 mtr.
14.4 Spielerwechsel, Rotation regelgerecht
14.5 2 Auszeiten a ´30 Sek. pro Satz
14.6 Bei Verletzungen kann ein schon einmal eingesetzter Spieler auch auf einer weiteren Position eingesetzt werden, falls kein anderer Auswechselspieler zur Verfügung steht,
14.7 Technische Fehler sollten je nach Spielklasse großzügig behandelt werden; die Entscheidung hierüber bleibt immer dem 1. Schiri überlassen und sollte von allen Spielern akzeptiert werden.
14.8 Es wäre wünschenswert, wenn in dieser Hinsicht die Mannschaften ein sportlich faires Verhalten an den Tag legten und sich im Streitfall selbständig einigten, um so dem Schiri seine ohnehin schwere Aufgabe zu erleichtern. Andererseits sollte der 1. Schiedsrichter flexibel sein und nicht, wie in regulären Punktspielen oft üblich, auf seiner Entscheidung bestehen. Oftmals ist man als alleiniger Schiri überlastet und neigt in Stresssituationen schnell zu Fehlurteilen. Hier können die beteiligten Spieler durch Akzeptanz oder, wenn nicht anders möglich, eine Doppelfehlerentscheidung weiterhelfen.
14.9 Positionsfehler sind zu ahnden,
14.10 Deutliches Übergreifen ist immer abzupfeifen (kleinere Spieler sind benachteiligt),
14.11 Leichte Netzberührungen, leichtes Führen oder Halten des Balles sind erlaubt,
14.12 Die Angabe der gegnerischen Mannschaft darf weder geblockt noch geschlagen werden,
14.13 Die Spielberichtsbögen sind von beiden Mannschaftsführern sowie vom 1. Schiri zu unterschreiben,
14.14 Eine Begegnung muss immer ausgetragen werden Ø Proteste, Beschwerden sind im Spielberichtsbogen festzuhalten.
14.15 Über den Protest entscheidet von Fall zu Fall der Spielleiter.
14.16 Verlässt eine Mannschaft aus Protest eine Begegnung, so hat sie ungeachtet der Vorkommnisse das Spiel verloren. Wertung Ø 0:2/0:3/0:75 !
14.17 Die Abwehr eines Balles mit den Füßen ist im Gegensatz zu den allgemein gültigen Volleyballregeln in der Hobbyliga aufgrund der großen Verletzungsgefahr nicht erlaubt.
14.18 Eine Aufgabe, die während des Fluges das Netz berührt, ist gültig!
15. Versicherungsschutz
      Alle Mannschaften müssen sich selbst um den nötigen Versicherungsschutz (z.B. Unfall- und Haftpflicht) a) als Gastgeber b) als Gast, als anreisende Mannschaft kümmern.
16. Unsportliche Mannschaften /  Spielwertung
    Mannschaften, die sich während der Spielsaison des öfteren unsportlich verhalten haben oder durch Nichtachtung festgesetzter Termine (inkl. Ausweichtermine) aufgefallen sind, kann durch die Planungssitzung eine Teilnahme in der kommenden Saison verweigert werden.
    Eine Mannschaft kann für die lfd. Saison nur dann gewertet werden, wenn sie mehr als die Hälfte der angesetzten
    Spiele absolviert hat. (aktiv gespielt hat)
17. Eigenständigkeit der Liga
17.1 Ein Anschluss, eine Angliederung oder ein Übertritt der Volleyball-Hobbyliga Emsland / Grafschaft Bentheim in eine andere Vereinigung oder Organisation ist nur möglich, wenn sich alle Mannschaften der Liga schriftlich damit einverstanden erklären.
17.2 Eine Änderung dieses Punktes 17 ist nur dann möglich, wenn ein entsprechender Änderungsantrag 2 Monate vor der nächsten Planungssitzung eingegangen ist und die Versammlung diesen Antrag mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mannschaftsvertreter schriftlich angenommen hat.
18.  Spielordnung
18.1 Diese Spielordnung muss wie die durch die Planungssitzung vorgenommenen Änderung einstimmig beschlossen und abgeschlossen werden.
18.2 Änderungen sollten rechtzeitig vor der jeweiligen Planungssitzung beantragt werden.
18.3 Diese Spielordnung sollte nur dann zum Einsatz kommen, wenn es Mannschaften nicht möglich ist, sich untereinander zu einigen.
19.  Beachrunde
      Anmelden können sich Mannschaften aus dem Emsland (Begrenzung siehe SPO der Hobbyliga) und der Grafschaft Bentheim, die über einen eigenen    "Beachplatz" verfügen oder die einen "vereinseigenen Platz" benutzen dürfen.
      Folgende Beachvolleyball-Varianten stehen zur Auswahl  
      Beachvolleyball: eine Mannschaft besteht aus 2 Spielern, Zusammensetzung beliebig, Ersatzspieler erlaubt!!!
      Quattro A Beachvolleyball:    eine Mannschaft besteht aus 4 Spielern, davon müssen mindestens zwei Frauen sein, Ersatzspieler erlaubt!!!
      Quattro B Beachvolleyball: eine Mannschaft besteht aus 4 Spielern, davon müssen mindestens zwei Frauen sein, Ersatzspieler erlaubt!!!
      Die Anzahl der eingehenden Meldungen entscheidet über die Anzahl der Mannschaften in den zu bildenden Gruppen. Geplant ist eine Gruppenstärke von maximal 7 Mannschaften, die in einer Einfachrunde ihre 6 Spiele in den zur Verfügung stehenden 4 Monaten austragen.
      Grundlage der Beachrunde 2 : 2 Ø  Beachregeln (2 Gewinnsätze bis 21) (Achtung: bitte den Spielplan beachten !!)
      Grundlage der Beachrunde Quattro A Ø  Beachregeln (2 Gewinnsätze bis 25) (Achtung: bitte den Spielplan beachten !!)
      Grundlage der Beachrunde Quattro B Ø  Hallenregeln (2 Gewinnsätze bis 25) (Achtung: bitte den Spielplan beachten !!)
      Es bleibt den Mannschaften allerdings freigestellt, sich vor einem Spiel auf andere als in dem Regelwerk festgelegte Modalitäten zu einigen.
20. Punktevergabe / Ballpunkte (Beach und Halle)
Die Wertung wird ab der Beachsaison 2017 folgendermaßen durchgeführt:

  • bei Punktgleichheit zählt die Satzdifferenz
  • dann die mehr gewonnenen Sätze
  • dann der Direkte Vergleich
  • Wenn der auch gleich sein sollte haben wir 2 Mannschaften auf dem selben Platz